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Kunstpreis Wesseling
Das Thema des 9. Kunstpreises lautet:
Punkt ohne Wiederkehr
Einsendeschluss ist der 1. März 2012,
ausgeschrieben sind Malerei, Fotografie, Arbeiten auf Papier und Skulpturen.
In der Jury sind:
BM Hans-Peter Haupt,
Georg Böhner als Vorsitzender des Kulturausschusses,
Frau Engels-Bremer, Mitglied des Kulturausschusses,
Heidi Meyn, Mitglied des Kulturausschusses,
Prof. Dr. U. Dziersk, Kunstakademie Düsseldorf,
Frau Dr. V. Sondermann, Kunstakademie Düsseldorf,
Wim Cox, Köln,
Frau P. Corboud, Galeristin,
J.Querbach, Kunstverein Wesseling,
Dagmar Ueding, Kunstverein Wesseling.
Kunstverein Wesseling e.V. Bonner Str.43 50389 Wesseling
9. Kunstpreis Wesseling 2012
Der Kunstverein Wesseling e.V. und die Stadt Wesseling schreiben alle drei Jahre den Kunstpreis Wesseling gemeinsam aus.
Der 9. Kunstpreis Wesseling ist dotiert mit 5.000 Euro. Er wird ausgeschrieben über Kunst- und Fachzeitschriften sowie über die Partnergemeinden der Stadt Wesseling, Leuna und Traunstein (Deutschland), Pontivy (Frankreich) und West Devon (England) und die Partner des Rhein-Erft-Kreises. Die Partnergemeinden geben die Ausschreibungen des Kunstpreises an die ansässigen Künstlerinnen und Künstler und zusätzlich an ihre Partnergemeinden weiter.
Aufgabenbeschreibung
Künstlerinnen und Künstler sind aufgerufen, ihre Ansichten und Empfindungen zum Thema
„Punkt ohne Wiederkehr“ zu gestalten.
Unsere Welt ändert sich vor aller Augen in einem rasenden Tempo. Es kollidieren soziale, politische und ökologische Unvereinbarkeiten wie nie zuvor. Der weltweit zunehmende Irrsinn, die interessengeleitete Verantwortungslosigkeit gegenüber Mensch und Natur, stehen der sich langsam aber sicher durchsetzenden Einsicht gegenüber, dass es so wie bisher nicht weiter geht, dass alle Anstrengungen dem Entwurf nachhaltiger, alternativer Denk- und Handlungsmodelle gelten müssen. Sie können mit Ihrer Arbeit an diesem Entwurf mitarbeiten, ganz gleich ob abstrakt oder figurativ.
Zulassung: Technische Details zur Bewerbung
Es können Abbildungen von maximal 3 einzelnen Arbeiten (keine Serien) eingereicht werden, die auf dem vorgegebenen Bewerbungsblatt einzutragen sind:
ausschließlich Malerei, Arbeiten auf Papier, Fotografie (max. Größe der Originalarbeit: 200 x 200 cm)und Skulpturen (max. Höhe: 200 cm).
Die Vorjurierung findet anhand von Ihren digitalen druckfähigen Bilddateien statt:
Die digitalisierten Abbildungen auf CD-ROM können ausschließlich im JPEG-Format auf
IBM-kompatiblen PC-Systemen berücksichtigt werden.
Als Druckvorlage wird eine Mindestgröße 2.480 Pixel der längsten Breite bzw. Höhe im unkomprimierten TIFF-Format benötigt, das entspricht 21 cm Breite bzw. Höhe bei 300 dpi.
Die CD-ROM sollte neben den Abbildungen eine gesonderte Textdatei mit Künstlername, Bildlegenden (lfd.-Nr., Titel, Technik, Maße: Höhe x Breite in cm) VK-Preis in Euro enthalten.
Eine Rücksendung der CD-ROMs erfolgt nur, wenn ein ausreichend freigemachter Briefumschlag beigefügt ist. Die Rücksendung erfolgt frühestens nach der Jurierung, ansonsten nach Ausstellungsende.
Ausstellung und Katalog
Die Ausstellung der ausgewählten Arbeiten findet vom 18. August - 23. September 2012 in der städtischen Galerie und in der Scheunen-Galerie im Schwingeler Hof, einer Hofanlage aus dem 18. Jahrhundert statt.
Die ausgewählten Arbeiten erscheinen im deutschsprachigen Katalog. Die Farbabbildungen werden honorarfrei reproduziert.
Einsendeschluss für die Bewerbung
Donnerstag, 01. März 2012 (Datum des Poststempels)
Weiterer Ablauf
Nach der Vorauswahl durch eine unabhängige Fachjury werden die nominierten Künstler/Innen aufgefordert, die entsprechenden Originale einzureichen zwischen dem
07. -11. Mai 2012.
Die Zustellung und Rückversand erfolgen auf Kosten und Risiko der Künstlerinnen und Künstler oder deren Beauftragten.
Der/Die Künstler/in verpflichtet sich, einen Beitrag von 50 € zur Herstellung des Kataloges zu entrichten. Dieser Betrag ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung an die vorgenannte Bank. Damit erhalten die Künstler/Innen je 20 Freiexemplare des Katalogs und bei Bedarf und frühzeitiger Ansage weitere Exemplare zu Vorzugskonditionen.
Verkauf
Die an der Ausstellung teilnehmenden KünstlerInnen erteilen den Auftrag, ihre Arbeiten im Rahmen der Ausstellung mittels eines Kaufvertrages zum vorgegebenen Preis zu verkaufen. Bei allen Verkäufen behält der Kunstverein eine Vermittlungsgebühr von 30% ein, zur Deckung der Ausstellungskosten sowie der Abgaben an die Künstlersozialkasse.
Versicherung
Die zur Ausstellung eingereichten Arbeiten werden gegen Diebstahl und Beschädigung in Höhe des angegebenen Verkaufspreises durch die Stadt Wesseling versichert. Der Versicherungsschutz beginnt mit Eintreffen der Arbeiten beim Ausrichter und endet eine Woche nach Ablauf der Ausstellung.
Preis
Der 9. Kunstpreis Wesseling 2012 wird mit insgesamt € 5.000,00 (in Worten: fünftausend) ausgelobt. Er kann an eine oder mehrere Künstler/Innen vergeben werden. Hierüber und über die Höhe der Preisgelder entscheidet die unabhängige Jury.
Das Preisgeld wird nur an persönlich erscheinende Künstler/Innen vergeben. Preisträger, die an der Preisverleihung nicht persönlich teilnehmen, kann 50% des Preisgeldes gekürzt werden. Dieses Geld wird dann einer karitativen Einrichtung zur Verfügung gestellt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
Alle vorher erschienenen Ausschreibungen verlieren mit dieser Ausschreibung ihre Gültigkeit. Stand: 15.09.2011